Rockenhausen ist eine Stadt im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
5315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67806
Vorwahl
06361
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark, AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
2. Ordnungsamt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
3. Bürgeramt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
Gemeinde Rockenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Ortsgemeinde Winnweiler hat am 14.10.2021 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Flurstraße“ aus dem Jahr 2006 im Ortsteil Potzbach aufzuheben, um auf den ungenutzten Flächen neue Baugrundstücke und Flächen zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanung weist das Gebiet als geplante Mischbaufläche aus. Aktuell wird die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Verbandsgemeinde Winnweiler durchgeführt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.