Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
5315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67806
Vorwahl
06361
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark, AnderLinde, Buchwaldhof, Hintersteinerhof, Inkeltalerhof, Lindenhof, Römerhof, Wittgemark
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
2. Ordnungsamt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
3. Bürgeramt Rockenhausen
Hauptstraße 1
67806 Rockenhausen
Gemeinde Rockenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Ortsgemeinde Winnweiler hat am 14.10.2021 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Flurstraße“ aus dem Jahr 2006 im Ortsteil Potzbach aufzuheben, um auf den ungenutzten Flächen neue Baugrundstücke und Flächen zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf der Flächennutzungsplanung weist das Gebiet als geplante Mischbaufläche aus. Aktuell wird die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Verbandsgemeinde Winnweiler durchgeführt.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.