Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Winsen (Luhe)

Winsen (Luhe), umgangssprachlich oft Winsen an der Luhe, ist die Kreisstadt des Landkreises Harburg in Niedersachsen, Deutschland und eine selbständige Gemeinde
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
35.630 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21423
Vorwahlen
04171, 04173, 04179, 04133
Adresse der Stadtverwaltung
Schloßplatz 1, 21423 Winsen (Luhe)
Schloßplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) 21423 Niedersachsen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Winsen (Luhe)
Bürgermeister-Wilhelm-Raabe-Straße 1
21423 Winsen (Luhe)

2. Landkreis Harburg
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)

3. Amtsgericht Winsen (Luhe)
Am Sande 2
21423 Winsen (Luhe)
Gemeinde Winsen (Luhe) – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 15:30
  • Dienstag: 08:00 - 15:30
  • Mittwoch: 08:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 15:30
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.