Februar 2006 durch Umbenennung Zeulenrodas nach dem Zusammenschluss der Städte Zeulenroda und Triebes, wobei die Stadt Triebes aufgelöst und nach Zeulenroda eingegliedert wurde. Zeulenroda-Triebes ist eine Kleinstadt im Osten des Freistaats Thüringen im Thüringer Vogtland mit rund 17.000 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.986 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
07937, 07950
Vorwahlen
036628, 036622, 036626 (Merkendorf), 037431 (u. a. Bernsgrün)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
2. Finanzamt Greiz
Wernesgrüner Straße 1
07973 Greiz
3. Landratsamt Greiz
Hohenölsenstraße 2
07973 Greiz
Gemeinde Zeulenroda-Triebes – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 13:00 - 16:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.