Zirndorf (umgangssprachlich: „Dsiʳndoʳf“) ist die Kreisstadt des mittelfränkischen Landkreises Fürth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
26.534 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90513
Vorwahlen
0911, 09127
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Weinzierlein, Zirndorf, Weinzierlein
Adressen:
Stadt Zirndorf
Hauptstraße 1
90513 Zirndorf
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Wittelsbacherstraße 1
80539 München
Finanzamt Fürth
Hintere Str. 45
90762 Fürth
Gemeinde Zirndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.