Żytawa, sorb. Žitawa, von slawisch für Roggen) ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Görlitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
24.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
02763,02788 (Dittelsdorf, Hirschfelde, Schlegel, Wittgendorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03583, 035843 (Dittelsdorf, Drausendorf, Hirschfelde, Schlegel, Wittgendorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Zittau
Markt 1
02763 Zittau
2. Landkreis Görlitz
Neißstraße 30
02826 Görlitz
3. Standesamt Zittau
Markt 1
02763 Zittau
Gemeinde Zittau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.