Zittau (oberlausitzisch: Sitte, tschech. Żytawa, sorb
Bundesland
Landkreis
Einwohner
24.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
02763,02788 (Dittelsdorf, Hirschfelde, Schlegel, Wittgendorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03583, 035843 (Dittelsdorf, Drausendorf, Hirschfelde, Schlegel, Wittgendorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Zittau
Markt 1
02763 Zittau
2. Landkreis Görlitz
Neißstraße 30
02826 Görlitz
3. Standesamt Zittau
Markt 1
02763 Zittau
Gemeinde Zittau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.