Zweibrücken (französisch Deux-Ponts, pfälzisch Zweebrigge) ist eine Stadt in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Einwohner
34.091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66482
Vorwahlen
06332, 06337 (Mörsbach, Oberauerbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AnderBickenalb, Berghauserhof, Bickenaschbacherhof, Birkhausen, Bombacherhof, Bubenhausen, Deileisterhof, Dibeliushof, Eichenhof, Fasanerie, Freudenbergerhof, Galgenberghof, Ixheimerhammer, Kirchberghof, Langenthalhof, Nonnenbusch, Riedersbornhof, Rinckenhof, Rothenbergerhof, Schangerhof, Seiterswalderhof, Sturzenhof, Tannenblick, Trifthof, Tschifflick, TschifflickerDelle, Wolfsachterhof, Wolfslochhof
Adressen:
Bezirksamt Zweibrücken
Schwabenstraße 10
66482 Zweibrücken
Stadtverwaltung Zweibrücken
Rathausplatz 1
66482 Zweibrücken
Agentur für Arbeit Zweibrücken
Am Mühlgraben 5
66482 Zweibrücken
Gemeinde Zweibrücken – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.