Zweibrücken (französisch Deux-Ponts, pfälzisch Zweebrigge) ist eine Stadt in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
34.091 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66482
Vorwahlen
06332, 06337 (Mörsbach, Oberauerbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AnderBickenalb, Berghauserhof, Bickenaschbacherhof, Birkhausen, Bombacherhof, Bubenhausen, Deileisterhof, Dibeliushof, Eichenhof, Fasanerie, Freudenbergerhof, Galgenberghof, Ixheimerhammer, Kirchberghof, Langenthalhof, Nonnenbusch, Riedersbornhof, Rinckenhof, Rothenbergerhof, Schangerhof, Seiterswalderhof, Sturzenhof, Tannenblick, Trifthof, Tschifflick, TschifflickerDelle, Wolfsachterhof, Wolfslochhof
Adressen:
Bezirksamt Zweibrücken
Schwabenstraße 10
66482 Zweibrücken
Stadtverwaltung Zweibrücken
Rathausplatz 1
66482 Zweibrücken
Agentur für Arbeit Zweibrücken
Am Mühlgraben 5
66482 Zweibrücken
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.