Die Schlacht von Zülpich im Jahr 496 n. ist ein stehender Begriff in der europäischen Geschichtsschreibung. Die Schlacht von Zülpich im Jahr 496 n. Zülpich ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Euskirchen mit 20.001 Einwohnern, die sich auf die Kernstadt und 24 Orte verteilen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
20.597 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53909
Vorwahlen
02252, 02251, 02256, 02425
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BessenicherMühle, Floren, Hoven
Adressen:
1. Stadt Zülpich
Kölner Straße 2
53909 Zülpich
2. Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Euskirchen
Leschbystraße 1
53879 Euskirchen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 14:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.