Der Flecken Aerzen liegt im Landkreis Hameln-Pyrmont im südlichen Niedersachsen unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
10.472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31855
Vorwahlen
05154, 05158, 05262
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
AmAhorn, Edenhall, Puckmhle, Waldquelle, AmAhorn, Edenhall, Puckmühle, Waldquelle
Gemeinde Aerzen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der geplante Bebauungsplan für das Gebiet "Auf dem Berkenbusch II" in Aerzen wurde deutlich geschrumpft, weil der Eigentümer der östlich gelegenen landwirtschaftlichen Fläche erklärt hat, dass seine Fläche nicht mehr für eine Bebauung zur Verfügung steht.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.