Alsfeld ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im mittelhessischen Vogelsbergkreis, im Zentrum des Bundeslandes Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
15.945 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36304
Vorwahlen
06631, 06639 (Berfa, Lingelbach), 06698 (Heidelbach), 06697 (Fischbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Alsfeld, Greifenhain, Greifenhain
Gemeinde Alsfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Alsfeld hat am 21. September 2023 den rechtskräftigen Bebauungsplan für das Industriegebiet "Am weißen Weg" verabschiedet. Dies ermöglicht NORDWEST, den Bauantrag für das neue Zentrallager unmittelbar einzureichen. Nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren und den wiederholten Offenlegungen des Bebauungsplans sind alle notwendigen Planungen und Grundstücke bereits vorbereitet. Es wird zwei bis drei Monate dauern, bis die Genehmigung für die vorgezogenen Erdarbeiten erteilt wird, und die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2024 beginnen. Die ersten Waren aus dem neuen Megalager sollen ab Mitte 2025 versendet werden.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.