Alsfeld ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im mittelhessischen Vogelsbergkreis, im Zentrum des Bundeslandes Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
15.945 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36304
Vorwahlen
06631, 06639 (Berfa, Lingelbach), 06698 (Heidelbach), 06697 (Fischbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Alsfeld, Greifenhain, Greifenhain
Gemeinde Alsfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Alsfeld hat am 21. September 2023 den rechtskräftigen Bebauungsplan für das Industriegebiet "Am weißen Weg" verabschiedet. Dies ermöglicht NORDWEST, den Bauantrag für das neue Zentrallager unmittelbar einzureichen. Nach dem öffentlichen Beteiligungsverfahren und den wiederholten Offenlegungen des Bebauungsplans sind alle notwendigen Planungen und Grundstücke bereits vorbereitet. Es wird zwei bis drei Monate dauern, bis die Genehmigung für die vorgezogenen Erdarbeiten erteilt wird, und die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2024 beginnen. Die ersten Waren aus dem neuen Megalager sollen ab Mitte 2025 versendet werden.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.