Altensteig ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Calw in Baden-Württemberg und eine Portalgemeinde des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72213
Vorwahl
07453
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bömbach, Ziegelhtte, Bömbach, Ziegelhütte
Gemeinde Altensteig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Altensteig hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brand V“ in Überberg gefasst, nachdem der Naturschutzbund den ursprünglichen Plan wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt hatte. Der Plan erfordert eine aktualisierte artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung.
Zudem wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften des Industrie- und Gewerbeparks Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 1. Erweiterung – gefasst.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat Altensteig einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans in der Bernecker Hauptstraße 6 getroffen, der den Abriss bestehender Gebäude und den Neubau vorsieht.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung