Altensteig ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Calw in Baden-Württemberg und eine Portalgemeinde des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72213
Vorwahl
07453
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bömbach, Ziegelhtte, Bömbach, Ziegelhütte
Gemeinde Altensteig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Altensteig hat den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brand V“ in Überberg gefasst, nachdem der Naturschutzbund den ursprünglichen Plan wegen unzureichender Unterlagen abgelehnt hatte. Der Plan erfordert eine aktualisierte artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung.
Zudem wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften des Industrie- und Gewerbeparks Turmfeld Altensteig-Egenhausen – 1. Erweiterung – gefasst.
Darüber hinaus hat der Gemeinderat Altensteig einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans in der Bernecker Hauptstraße 6 getroffen, der den Abriss bestehender Gebäude und den Neubau vorsieht.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.