Sie ist nach der Kreisstadt Calw die zweitgrößte Stadt des Landkreises Calw und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.635 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72202
Vorwahlen
07452, 07459
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baiermhle, Baiermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nagold
Hauptstraße 50
72202 Nagold
2. Landratsamt Calw
Am Schießrain 4
75365 Calw
3. Finanzamt Nagold
Bahnhofstraße 14
72202 Nagold
Gemeinde Nagold – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für Vollmaringen – Röte III+IV wird bis 2025 fertiggestellt und umfasst Einfamilienhausbauplätze, Doppelhausbauplätze, Reihenhäuser und Mehrfamilienhausplätze. Der Verkauf dieser Bauplätze ist ab 2028 geplant.
Auch für Hochdorf Ost II B wird der Bebauungsplan bis 2025 fertiggestellt, mit dem Verkauf der Bauplätze ab 2028.
In Pfrondorf sind zwei Bauplätze für Einfamilienhäuser im zentralen Ortskern erhältlich, die Bewerbung dafür ist ab 2026 möglich.
Die Stadt Nagold unterstützt mit dem Nagolder Wohnförderprogramm junge Familien beim Kauf eines städtischen Bauplatzes mit bis zu 5.000 Euro Fördergelder, abhängig von der Kinderzahl und dem Einkommen.
Eine Immobilienmesse in der Nagolder Stadthalle informiert über das städtische Bauplatzangebot.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.