Nagold ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 50 Kilometer südwestlich von Stuttgart und rund 25 Kilometer nordöstlich von Freudenstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
22.635 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72202
Vorwahlen
07452, 07459
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Baiermhle, Baiermühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nagold
Hauptstraße 50
72202 Nagold
2. Landratsamt Calw
Am Schießrain 4
75365 Calw
3. Finanzamt Nagold
Bahnhofstraße 14
72202 Nagold
Gemeinde Nagold – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für Vollmaringen – Röte III+IV wird bis 2025 fertiggestellt und umfasst Einfamilienhausbauplätze, Doppelhausbauplätze, Reihenhäuser und Mehrfamilienhausplätze. Der Verkauf dieser Bauplätze ist ab 2028 geplant.
Auch für Hochdorf Ost II B wird der Bebauungsplan bis 2025 fertiggestellt, mit dem Verkauf der Bauplätze ab 2028.
In Pfrondorf sind zwei Bauplätze für Einfamilienhäuser im zentralen Ortskern erhältlich, die Bewerbung dafür ist ab 2026 möglich.
Die Stadt Nagold unterstützt mit dem Nagolder Wohnförderprogramm junge Familien beim Kauf eines städtischen Bauplatzes mit bis zu 5.000 Euro Fördergelder, abhängig von der Kinderzahl und dem Einkommen.
Eine Immobilienmesse in der Nagolder Stadthalle informiert über das städtische Bauplatzangebot.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung