Seit 1. Die Kreisstadt, zugleich die größte Stadt im Landkreis Calw, bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
23.742 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75365
Vorwahlen
07051, 07053
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
™länderle, Schleiftäle, Tanneneck, Öländerle, Schleiftäle, Tanneneck
Gemeinde Calw – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Kreis Calw muss das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB, das vom Bundesverwaltungsgericht als nicht vereinbar mit Europarecht beurteilt wurde, in das Regelverfahren überführt werden. Dies erfordert nun eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
- In Dobel, einer Gemeinde im Kreis Calw, wurde durch einen Bürgerentscheid der Bebauungsplan für ein Neubaugebiet an der Höhenstraße, das 1,5 Hektar Wald gefordert hätte, mit 74% Ja-Stimmen abgelehnt. Die Entscheidung kann innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.
- Bei verschiedenen Bebauungsplänen im Kreis Calw werden Probleme wie unzureichende Entwässerung, Artenschutz und fehlende Ausgleichsmaßnahmen kritisiert. Der NABU und der BUND Nordschwarzwald haben mehrfach Stellungnahmen abgegeben und Planänderungen gefordert.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.