Die Kreisstadt, zugleich die größte Stadt im Landkreis Calw, bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
23.742 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75365
Vorwahlen
07051, 07053
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
™länderle, Schleiftäle, Tanneneck, Öländerle, Schleiftäle, Tanneneck
Gemeinde Calw – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Kreis Calw muss das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB, das vom Bundesverwaltungsgericht als nicht vereinbar mit Europarecht beurteilt wurde, in das Regelverfahren überführt werden. Dies erfordert nun eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
- In Dobel, einer Gemeinde im Kreis Calw, wurde durch einen Bürgerentscheid der Bebauungsplan für ein Neubaugebiet an der Höhenstraße, das 1,5 Hektar Wald gefordert hätte, mit 74% Ja-Stimmen abgelehnt. Die Entscheidung kann innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.
- Bei verschiedenen Bebauungsplänen im Kreis Calw werden Probleme wie unzureichende Entwässerung, Artenschutz und fehlende Ausgleichsmaßnahmen kritisiert. Der NABU und der BUND Nordschwarzwald haben mehrfach Stellungnahmen abgegeben und Planänderungen gefordert.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.