Altötting ( Aussprache?/i) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern und liegt etwa 90 Kilometer östlich von München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.983 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84503
Vorwahl
08671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aigner, Auffang, Baumgartner, Berger, Bichl, Brandstätt, Dorfen, Eder, Erber, Feldhütter, Freudelsberg, Gloneck, Graming, HarreramHolz, Hauslehen, Hiebl, Hinterberg, Hof, Hüttenberg, Kammerlehner, Klausen, Kronhof, Lindach, Loha, Meisterlehen, Neuhäusl, Obergöpping, Oberkastl, Oberöd, Oberschlottham, Popp, Poschen, Prähub, Putz, Radeck, Reichkobl, Reit, Riching, Schmid, Schmidt
Gemeinde Altötting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altötting sollen an zwei Stellen im Stadtgebiet, nämlich im Bereich der Marktler Straße und der Bonifaz-Huber-Straße, künftig höhere Gebäude errichtet werden dürfen. Dafür müssen die dort geltenden Bebauungspläne neu aufgestellt werden. Der Bauausschuss hat einstimmig beschlossen, die nächsten Schritte einzuleiten und die Angelegenheiten an den Stadtrat weiterzugeben, der in seiner Sitzung am Mittwoch eine finale Entscheidung treffen wird.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.