Die amtsfreie Hansestadt Anklam ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
12.177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17389 (Anklam mit Gellendin) 17392 (Pelsin mit Stretense)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
03971
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Anklam – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat am 27.10.2022 den Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" und den Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan 3-2021 "Industriegebiet - Lilienthalring II" und der Bebauungsplan 3-2022 "Solarpark Stretense" befinden sich im Aufstellungsverfahren. Zudem wurde am 25.08.2022 die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" beschlossen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.