Die amtsfreie Hansestadt Anklam ( Aussprache?/i) ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
12.177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
17389 (Anklam mit Gellendin) 17392 (Pelsin mit Stretense)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
03971
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Anklam – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat am 27.10.2022 den Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" und den Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan 3-2021 "Industriegebiet - Lilienthalring II" und der Bebauungsplan 3-2022 "Solarpark Stretense" befinden sich im Aufstellungsverfahren. Zudem wurde am 25.08.2022 die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" beschlossen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung