Sie ist die Kreisstadt und nach Albstadt die zweitgrößte Stadt des Zollernalbkreises und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Balingen ist eine Stadt im Süden Baden-Württembergs, etwa 70 km süd-südwestlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
34.604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72336
Vorwahlen
07433, 07435
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Balingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Balingen wird im Teilort Ostdorf ein neues Baugebiet erschlossen, das Platz für bis zu sieben Einfamilienhäuser bietet. Das Gebiet mit einer Gesamtfläche von etwa 3650 Quadratmetern liegt am nordwestlichen Rand des Stadtteils Ostdorf und grenzt an bestehende Wohnbebauung am Zwerenbacher Weg.
Zudem sind bei der Stadt Balingen aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen und Planauslagen im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehen, einschließlich der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, die nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung erfolgen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.