Balingen ist eine Stadt im Süden Baden-Württembergs, etwa 70 km süd-südwestlich von Stuttgart. Die Große Kreisstadt (seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
34.604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72336
Vorwahlen
07433, 07435
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Balingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Samstag:
- Sonntag:
In Balingen wird im Teilort Ostdorf ein neues Baugebiet erschlossen, das Platz für bis zu sieben Einfamilienhäuser bietet. Das Gebiet mit einer Gesamtfläche von etwa 3650 Quadratmetern liegt am nordwestlichen Rand des Stadtteils Ostdorf und grenzt an bestehende Wohnbebauung am Zwerenbacher Weg.
Zudem sind bei der Stadt Balingen aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen und Planauslagen im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehen, einschließlich der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, die nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung erfolgen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.