Bamberg (mittelalterlich: Babenberg, bambergisch: „Bambärch“) ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken und Standort des Landratsamtes Bamberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Einwohner
77.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
96047, 96049, 96050, 96052
Vorwahl
0951
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bruckertshof, Hirschknock, Kramersfeld, Bruckertshof, Hirschknock, Kramersfeld
Gemeinde Bamberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Im Februar 2024 hat der Bau- und Werksenat der Stadt Bamberg den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan ‘Hafen Bamberg’ einstimmig gefasst, um die Weiterentwicklung und städtebauliche Sicherung des Hafenbetriebs zu gewährleisten. Als nächster Schritt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden geplant.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.