Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hallstadt

Hallstadt ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Bamberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
8795 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96103
Vorwahl
0951
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 2, 96103 Hallstadt
Marktplatz 2, 96103 Hallstadt 96103 Bayern DE
Website
Ortsteile
Dörfleins, Dörfleins
Adressen:
1. Stadt Hallstadt
Hauptstraße 1
96103 Hallstadt

2. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg

3. Einwohnermeldeamt Hallstadt
Hauptstraße 1
96103 Hallstadt
Gemeinde Hallstadt – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.