Barnstorf (Plattdeutsch: Baarnstrup) ist ein Marktflecken und der Verwaltungssitz in der gleichnamigen Samtgemeinde im Landkreis Diepholz in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49406, 49457
Vorwahl
05442
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Adelhorn, Aldorf, Dieckhaus, Fresenhede, Holzkrug, Klausheide, Markonah, Oeverlingen, Rechtern, Rödenbeck, Rstingen, Rustmannshausen, Schmolte, Schöten, Sudholz, Uhlhorn, Vogelsang, Walsen, Adelhorn, Aldorf, Dieckhaus, Fresenhede, Holzkrug, Klausheide, Markonah, Oeverlingen, Rechtern, Rödenbeck, Rüstingen, Rustmannshausen, Schmolte, Schöten, Sudholz, Uhlhorn, Vogelsang, Walsen
Gemeinde Barnstorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neueste Bebauungsplan in Barnstorf ist der Bebauungsplan "Wiesengrund" mit einem Aufstellungsbeschluss vom 20.06.2018. Es gibt keine neueren Einträge oder Aktualisierungen zu diesem Plan.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.