Barnstorf (Plattdeutsch: Baarnstrup) ist ein Marktflecken und der Verwaltungssitz in der gleichnamigen Samtgemeinde im Landkreis Diepholz in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49406, 49457
Vorwahl
05442
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Adelhorn, Aldorf, Dieckhaus, Fresenhede, Holzkrug, Klausheide, Markonah, Oeverlingen, Rechtern, Rödenbeck, Rstingen, Rustmannshausen, Schmolte, Schöten, Sudholz, Uhlhorn, Vogelsang, Walsen, Adelhorn, Aldorf, Dieckhaus, Fresenhede, Holzkrug, Klausheide, Markonah, Oeverlingen, Rechtern, Rödenbeck, Rüstingen, Rustmannshausen, Schmolte, Schöten, Sudholz, Uhlhorn, Vogelsang, Walsen
Gemeinde Barnstorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neueste Bebauungsplan in Barnstorf ist der Bebauungsplan "Wiesengrund" mit einem Aufstellungsbeschluss vom 20.06.2018. Es gibt keine neueren Einträge oder Aktualisierungen zu diesem Plan.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.