Barntrup ist eine Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
8502 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32683
Vorwahlen
05263, 05262
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Struchtrup, Struchtrup
Gemeinde Barntrup – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Barntrup wurde ein weiterer Teilabschnitt des Baugebietes "Hintere Lohbreite" erschlossen, umfassend 23 Baugrundstücke zwischen 578 m2 und 739 m2, die kurzfristig erworben werden können. Der Verkaufspreis beträgt 97,50 €/m2 plus zusätzliche Kosten für Vermessung und Wasseranschluss. Die Baugrundstücke müssen innerhalb von 2 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut werden.
Zudem gibt es verschiedene Änderungen und Aufhebungen bestehender Bebauungspläne, wie die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/15 "An der Freiligrathstraße" und die 9. Änderung des Bebauungsplan Nr. 01/13 "An der Eichelbache".
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.