Barntrup ist eine Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
8502 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32683
Vorwahlen
05263, 05262
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Struchtrup, Struchtrup
Gemeinde Barntrup – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Barntrup wurde ein weiterer Teilabschnitt des Baugebietes "Hintere Lohbreite" erschlossen, umfassend 23 Baugrundstücke zwischen 578 m2 und 739 m2, die kurzfristig erworben werden können. Der Verkaufspreis beträgt 97,50 €/m2 plus zusätzliche Kosten für Vermessung und Wasseranschluss. Die Baugrundstücke müssen innerhalb von 2 Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus bebaut werden.
Zudem gibt es verschiedene Änderungen und Aufhebungen bestehender Bebauungspläne, wie die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/15 "An der Freiligrathstraße" und die 9. Änderung des Bebauungsplan Nr. 01/13 "An der Eichelbache".
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.