Bestwig ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die zum Hochsauerlandkreis gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
10.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59909
Vorwahlen
02904, 02905
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen, Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen
Gemeinde Bestwig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bestwig wird der Flächennutzungsplan in seiner 6. Änderung geändert, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Geplant ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich der Fahrbahn der A46 im Bereich Alfert. Der Änderungsbereich wird von einer Darstellung als Waldfläche und Landwirtschaftsfläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage geändert. Dies soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans schaffen und den Klimaschutzzielen entsprechen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.