Weite Teile des Gemeindegebiets sind als großräumiges Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
10.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59909
Vorwahlen
02904, 02905
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen, Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen
Gemeinde Bestwig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bestwig wird der Flächennutzungsplan in seiner 6. Änderung geändert, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Geplant ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich der Fahrbahn der A46 im Bereich Alfert. Der Änderungsbereich wird von einer Darstellung als Waldfläche und Landwirtschaftsfläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage geändert. Dies soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans schaffen und den Klimaschutzzielen entsprechen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.