Brilon [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbʁiːlɔn] ist eine Stadt im östlichen Sauerland. Mit 25.501 Einwohnern hat sie die Größe einer Mittelstadt und gehört dem Hochsauerlandkreis im Osten des Landes Nordrhein-Westfalen an
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
25.303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59929
Vorwahlen
02961, 02963, 02964, 02991
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bontkirchen, Goldbeck, Bontkirchen, Goldbeck
Gemeinde Brilon – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Brilon hat Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 143 "Hellehohlweg-Frankenweg" und den Bebauungsplan Brilon-Brilon Nr. 145 "An den Galmeibäumen" beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 143 sieht die Umwandlung einer Sonderbaufläche in ein allgemeines Wohngebiet vor und ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt worden. Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend berichtigt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.