Mit 25.501 Einwohnern hat sie die Größe einer Mittelstadt und gehört dem Hochsauerlandkreis im Osten des Landes Nordrhein-Westfalen an. Brilon [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbʁiːlɔn] ist eine Stadt im östlichen Sauerland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
25.303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59929
Vorwahlen
02961, 02963, 02964, 02991
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bontkirchen, Goldbeck, Bontkirchen, Goldbeck
Gemeinde Brilon – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Brilon hat Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 143 "Hellehohlweg-Frankenweg" und den Bebauungsplan Brilon-Brilon Nr. 145 "An den Galmeibäumen" beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 143 sieht die Umwandlung einer Sonderbaufläche in ein allgemeines Wohngebiet vor und ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt worden. Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend berichtigt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.