Mit 25.501 Einwohnern hat sie die Größe einer Mittelstadt und gehört dem Hochsauerlandkreis im Osten des Landes Nordrhein-Westfalen an. Brilon [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbʁiːlɔn] ist eine Stadt im östlichen Sauerland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
25.303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59929
Vorwahlen
02961, 02963, 02964, 02991
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bontkirchen, Goldbeck, Bontkirchen, Goldbeck
Gemeinde Brilon – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Brilon hat Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 143 "Hellehohlweg-Frankenweg" und den Bebauungsplan Brilon-Brilon Nr. 145 "An den Galmeibäumen" beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 143 sieht die Umwandlung einer Sonderbaufläche in ein allgemeines Wohngebiet vor und ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt worden. Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend berichtigt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.