Betzdorf ist eine Stadt im Landkreis Altenkirchen im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.099 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57518
Vorwahl
02741
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Struthof, Struthof
Gemeinde Betzdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bau des neuen Innenstadtquartiers in Betzdorf, der WERKStadt Betzdorf, hat begonnen. Das Projekt umfasst den Umbau des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerks und enthält Pläne für Wohnungen, Büros, ein Gesundheits- und Pflegezentrum, einen Supermarkt, Fachgeschäfte und Parkplätze.
- Der Baubeginn des Pflege- und Gesundheitszentrums hat bereits stattgefunden, mit geplanter Inbetriebnahme Anfang 2025.
- Die historischen Hallen des Eisenbahnausbesserungswerks sollen saniert und erhalten bleiben, mit überdachtem Parken und Einzelhandel.
- Die Schäfer-Hallen werden abgerissen und durch einen Neubau mit einem siebenstöckigen Gesundheits- und Pflegezentrum ersetzt.
- Weitere Bauprojekte wie Wohnungen für betreutes Wohnen, ein Ärztezentrum und Studentenwohnungen sind in den nächsten Jahren geplant.
- Die Investoren haben einen zweistelligen Millionenbetrag für den Umbau investiert und arbeiten eng mit den Behörden zusammen, die die Genehmigungen und Planungen schnell vorangetrieben haben.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.