In Daaden ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4199 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57567
Vorwahl
02743
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Glaskopf, Silberberg, Glaskopf, Silberberg
Gemeinde Daaden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Daaden hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 den Beschluss zur Verkleinerung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Jungental“ gefasst, um die Bestandsbebauung „Jungental“ und „Am Hahnenkopf“ städtebaulich zu ordnen. Die Planunterlagen wurden vom 15.01.2024 bis 14.02.2024 erneut öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Der NABU-Gruppe Daaden hat den Bebauungsplan abgelehnt. Der Bebauungsplan zielt auf eine städtebaulich sinnvolle und bestandsangepasste Nachverdichtung des Bereichs ab und ordnet die Erschließung und bestehenden Strukturen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.