In Daaden ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4199 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57567
Vorwahl
02743
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Glaskopf, Silberberg, Glaskopf, Silberberg
Gemeinde Daaden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Daaden hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 den Beschluss zur Verkleinerung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Jungental“ gefasst, um die Bestandsbebauung „Jungental“ und „Am Hahnenkopf“ städtebaulich zu ordnen. Die Planunterlagen wurden vom 15.01.2024 bis 14.02.2024 erneut öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Der NABU-Gruppe Daaden hat den Bebauungsplan abgelehnt. Der Bebauungsplan zielt auf eine städtebaulich sinnvolle und bestandsangepasste Nachverdichtung des Bereichs ab und ordnet die Erschließung und bestehenden Strukturen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.