Bleckede [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbleːkədə] ist eine Kleinstadt zu beiden Seiten der Elbe im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
21354, 19273Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
038844, 05852, 05853, 05854, 05857
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bleckedermoor, Heisterbusch, Bleckedermoor, Heisterbusch
Gemeinde Bleckede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bleckede sind aktuell several Bebauungspläne in verschiedenen Stadien der Planung und Umsetzung. Hierzu gehören:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 35 „Am Forstgraben“ mit örtlicher Bauvorschrift, der bereits in Kraft getreten ist.
- Der Bebauungsplan „Klevergarten“, für den verschiedene Unterlagen und Anlagen verfügbar sind.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 32 "Marschdeich", der mit umfangreichen Begründungen und Anlagen ausgestattet ist.
- Der Bebauungsplan „Auf dem Raden“ im Ortsteil Karze, der sich in der frühzeitigen Beteiligung befindet und eine kleinteilige, behutsame Siedlungsentwicklung in mehreren Bauabschnitten vorsieht.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung