Braunsbedra ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt, die aus dem Zusammenschluss der Orte Bedra und Braunsdorf hervorgegangen ist.
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
10.432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06242, 06259Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
034633, 034637
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Braunsbedra – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 den Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" mit den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B beschlossen. Der Plan wurde vom Landkreis Saalekreis mit Verfügung vom 20.09.2024 genehmigt und trat mit der Bekanntmachung am 25.10.2024 in Kraft. Der Bebauungsplan betrifft Teile der Gemarkungen Krumpa und Braunsbedra und umfasst die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen. Die Planunterlagen sind im Bauamt der Stadt Braunsbedra und online verfügbar.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.