Braunsbedra ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt, die aus dem Zusammenschluss der Orte Bedra und Braunsdorf hervorgegangen ist.
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
10.432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06242, 06259Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
034633, 034637
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Braunsbedra – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 den Bebauungsplan Nr. 22 "Agri-PV-Solarpark Krumpa" mit den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B beschlossen. Der Plan wurde vom Landkreis Saalekreis mit Verfügung vom 20.09.2024 genehmigt und trat mit der Bekanntmachung am 25.10.2024 in Kraft. Der Bebauungsplan betrifft Teile der Gemarkungen Krumpa und Braunsbedra und umfasst die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen. Die Planunterlagen sind im Bauamt der Stadt Braunsbedra und online verfügbar.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.