Die Stadt ist staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad. Brilon [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈbʁiːlɔn] ist eine Stadt im östlichen Sauerland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
25.303 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59929
Vorwahlen
02961, 02963, 02964, 02991
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bontkirchen, Goldbeck, Bontkirchen, Goldbeck
Gemeinde Brilon – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Brilon hat Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 143 "Hellehohlweg-Frankenweg" und den Bebauungsplan Brilon-Brilon Nr. 145 "An den Galmeibäumen" beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 143 sieht die Umwandlung einer Sonderbaufläche in ein allgemeines Wohngebiet vor und ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt worden. Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend berichtigt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.