Sie wird von der Landesstatistik als Große Landgemeinde eingestuft und nimmt den Rang eines Grundzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ein. Neben dem höchsten Berg von Nordrhein-Westfalen, dem Langenberg mit 843,2 m ü. NN, der im Nordnordwesten an den Stadtteil Bruchhausen grenzt, gibt es mehr als 50 über 500 Meter hohe Berge im Stadtgebiet
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
14.410 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59939
Vorwahlen
02962, 02904, 02985, 02983
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Olsberg
Hauptstraße 29
59939 Olsberg
2. Bürgeramt Olsberg
Hauptstraße 29
59939 Olsberg
3. Ordnungsamt Olsberg
Hauptstraße 29
59939 Olsberg
Gemeinde Olsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Olsberg betreffen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 263 "Zur Horst" im Stadtteil Wiemeringhausen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen fand vom 8. Januar 2025 bis 11. Februar 2025 im Rathaus der Stadt Olsberg statt. Interessierte konnten bis zum 11. Februar 2025 Stellungnahmen abgeben.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplan für den Bereich Hauptstraße in Bigge bis Anfang Januar öffentlich im Rathaus aus.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.