Bubenreuth ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und gilt als Zentrum des fränkischen Streich- und Zupfinstrumentenbaus.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
4504 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91088
Vorwahl
09131
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bubenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bubenreuth hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5/30 "Alter Tennisplatz" in der Fassung vom 20. Juli 2021 als Satzung beschlossen. Dieser Plan ermöglicht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 40 Wohneinheiten auf dem Gelände des alten Tennisplatzes in der Frankenstraße, um dem hohen Bedarf an Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu entsprechen.
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich und wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Zudem ist eine Neuordnung der Verkehrsführung der Frankenstraße und eine Bewertung nicht mehr benötigter Grundstücke im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts "Bubenreuth 4.0" geplant.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.