Bubenreuth ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und gilt als Zentrum des fränkischen Streich- und Zupfinstrumentenbaus.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
4504 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91088
Vorwahl
09131
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bubenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bubenreuth hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5/30 "Alter Tennisplatz" in der Fassung vom 20. Juli 2021 als Satzung beschlossen. Dieser Plan ermöglicht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 40 Wohneinheiten auf dem Gelände des alten Tennisplatzes in der Frankenstraße, um dem hohen Bedarf an Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu entsprechen.
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich und wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Zudem ist eine Neuordnung der Verkehrsführung der Frankenstraße und eine Bewertung nicht mehr benötigter Grundstücke im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts "Bubenreuth 4.0" geplant.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.