Burgau ist eine an der Mindel gelegene Stadt im schwäbischen Landkreis Günzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
10.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89331
Vorwahl
08222
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Burgau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Burgau hat Einwendungen gegen ein Bahnprojekt vorgebracht, weil die Unterlagen unvollständig sind und nicht darlegen, ob sich die Trassenverläufe im Vergleich zu den vorher vorgestellten Trassen verändert haben. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Wasserversorgung, der Brunnen und des Grundwasserschutzes. Zudem werden Konflikte mit den planfestgestellten und in Planfeststellung befindlichen Hochwasserschutzeinrichtungen, wie dem Hochwasserrückhaltebecken im Stadtgebiet, gerügt. Die Planung widerspricht dem Regionalplan 15, da die Trassen durch Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz führen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.