Celle [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈtsɛlə] ist eine große selbständige Stadt und Kreisstadt des Landkreises Celle in Niedersachsen, Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
69.279 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
29221–29229
Vorwahlen
05141, 05086
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lachtehausen, Lachtehausen
Gemeinde Celle – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Celle hatSeveral Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplans in verschiedenen Stadien der Bearbeitung. Zum Beispiel gibt es die 120. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 172, für die ein Aufstellungsbeschluss vorliegt.
- Es gibt eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 175 GrH und den Bebauungsplan Nr. 37 Ace.
- Der Bebauungsplan Nr. 168 wird fortgesetzt, und es gibt eine Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 168 GrH und den Bebauungsplan Nr. 151.
- Die Stadt Celle hat auch eine Satzung zur Regelung der Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum für die Bundestagswahl am 23.02.2025 veröffentlicht, obwohl dies nicht direkt zum Bebauungsplan gehört, zeigt es die aktuelle Planungs- und Verwaltungstätigkeit der Stadt.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.