In Daaden ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4199 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57567
Vorwahl
02743
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Glaskopf, Silberberg, Glaskopf, Silberberg
Gemeinde Daaden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Daaden hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 den Beschluss zur Verkleinerung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan „Jungental“ gefasst, um die Bestandsbebauung „Jungental“ und „Am Hahnenkopf“ städtebaulich zu ordnen. Die Planunterlagen wurden vom 15.01.2024 bis 14.02.2024 erneut öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Der NABU-Gruppe Daaden hat den Bebauungsplan abgelehnt. Der Bebauungsplan zielt auf eine städtebaulich sinnvolle und bestandsangepasste Nachverdichtung des Bereichs ab und ordnet die Erschließung und bestehenden Strukturen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.