Diepholz (Plattdeutsch: Deefholt) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im ehemaligen Regierungsbezirk Hannover in Niedersachsen und die viertgrößte Gemeinde im Landkreis
Bundesland
Landkreis
Einwohner
17.192 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49356
Vorwahlen
05441, 05447
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dustmhle, Escholt, Fladdermannsbusch, Graftlage, Hartlage, HeederBruch, HeederFladder, Hemtewede, ImMoor, ImWildenMeer, InderHarre, Junkernhäuser, Ldersbusch, Masch, Mehwegshtte, Moorhäuser, StHlferBruch, StHlferWiesen, Vossen-Neufeld, Dustmühle, Escholt, Fladdermannsbusch, Graftlage, Hartlage, HeederBruch, HeederFladder, Hemtewede, ImMoor, ImWildenMeer, InderHarre, Junkernhäuser, Lüdersbusch, Masch, Mehwegshütte, Moorhäuser, StHülferBruch, StHülferWiesen, Vossen-Neufeld
Gemeinde Diepholz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Diepholz hat den Bebauungsplan Nr. 89 sowie die 66. Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet Graftlage Süd aufgestellt. Diese Planungen umfassen bauliche Erweiterungsmaßnahmen für den Gewerbebetrieb Albert Berg GmbH, die als Erweiterungsflächen des ortsansässigen Betriebes vorgesehen sind. Die Planungen stehen im Einklang mit den raumordnerischen Vorgaben des Landes Niedersachsen und berücksichtigen Umweltschutzziele, insbesondere durch die Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Implementierung von Kompenationsleistungen für den Naturschutz. Ein Oberflächenentwässerungskonzept wurde für die Bewirtschaftung des anfallenden Oberflächenwassers erstellt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.