Barnstorf (Plattdeutsch: Baarnstrup) ist ein Marktflecken und der Verwaltungssitz in der gleichnamigen Samtgemeinde im Landkreis Diepholz in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49406, 49457
Vorwahl
05442
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Adelhorn, Aldorf, Dieckhaus, Fresenhede, Holzkrug, Klausheide, Markonah, Oeverlingen, Rechtern, Rödenbeck, Rstingen, Rustmannshausen, Schmolte, Schöten, Sudholz, Uhlhorn, Vogelsang, Walsen, Adelhorn, Aldorf, Dieckhaus, Fresenhede, Holzkrug, Klausheide, Markonah, Oeverlingen, Rechtern, Rödenbeck, Rüstingen, Rustmannshausen, Schmolte, Schöten, Sudholz, Uhlhorn, Vogelsang, Walsen
Gemeinde Barnstorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neueste Bebauungsplan in Barnstorf ist der Bebauungsplan "Wiesengrund" mit einem Aufstellungsbeschluss vom 20.06.2018. Es gibt keine neueren Einträge oder Aktualisierungen zu diesem Plan.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung