Barnstorf (Plattdeutsch: Baarnstrup) ist ein Marktflecken und der Verwaltungssitz in der gleichnamigen Samtgemeinde im Landkreis Diepholz in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
6611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49406, 49457
Vorwahl
05442
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Adelhorn, Aldorf, Dieckhaus, Fresenhede, Holzkrug, Klausheide, Markonah, Oeverlingen, Rechtern, Rödenbeck, Rstingen, Rustmannshausen, Schmolte, Schöten, Sudholz, Uhlhorn, Vogelsang, Walsen, Adelhorn, Aldorf, Dieckhaus, Fresenhede, Holzkrug, Klausheide, Markonah, Oeverlingen, Rechtern, Rödenbeck, Rüstingen, Rustmannshausen, Schmolte, Schöten, Sudholz, Uhlhorn, Vogelsang, Walsen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der neueste Bebauungsplan in Barnstorf ist der Bebauungsplan "Wiesengrund" mit einem Aufstellungsbeschluss vom 20.06.2018. Es gibt keine neueren Einträge oder Aktualisierungen zu diesem Plan.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.