Ditzingen ist eine im Bundesland Baden-Württemberg zentral gelegene Stadt, die an den Nordwesten Stuttgarts grenzt. Die Gemeinde Ditzingen erhielt am 26
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
24.803 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71254
Vorwahlen
07156, 07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ferbermhle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, ™lberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmhle, Zechlesmhle, Ferbermühle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, Ölberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmühle, Zechlesmühle
Gemeinde Ditzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Erschließung des Baugebiets "Ob dem Korntaler Weg" in Ditzingen erfolgt seit dem 18.03.2024 durch den Erschließungsträger STEG aus Stuttgart. Die Fertigstellung der Erschließungsanlagen ist für Anfang 2026 geplant. Der Bebauungsplan erlangte Rechtskraft mit Veröffentlichung im Ditzinger Anzeiger am 08.12.2022. Die Stadt Ditzingen wird die städtischen Bauplätze frühestens Ende 2025 vermarkten, wobei die Vergabe nach den vom Gemeinderat am 17. Oktober 2023 beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien erfolgt. Interessenten können sich über die Plattform www.baupilot.com bewerben, die jedoch erst 2025 freigeschaltet wird.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.