Nach Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Vaihingen an der Enz und Remseck am Neckar ist Ditzingen die sechstgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg und gehört zum Mittelbereich Stuttgart mit dem gleichnamigen Oberzentrum. Ditzingen ist eine im Bundesland Baden-Württemberg zentral gelegene Stadt, die an den Nordwesten Stuttgarts grenzt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
24.803 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71254
Vorwahlen
07156, 07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ferbermhle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, ™lberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmhle, Zechlesmhle, Ferbermühle, Lerchenhöfe, Maurenerberg, OberesGlemstal, Ölberg, Rohrsperg, Steinröhre, Tonmühle, Zechlesmühle
Gemeinde Ditzingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Erschließung des Baugebiets "Ob dem Korntaler Weg" in Ditzingen erfolgt seit dem 18.03.2024 durch den Erschließungsträger STEG aus Stuttgart. Die Fertigstellung der Erschließungsanlagen ist für Anfang 2026 geplant. Der Bebauungsplan erlangte Rechtskraft mit Veröffentlichung im Ditzinger Anzeiger am 08.12.2022. Die Stadt Ditzingen wird die städtischen Bauplätze frühestens Ende 2025 vermarkten, wobei die Vergabe nach den vom Gemeinderat am 17. Oktober 2023 beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinien erfolgt. Interessenten können sich über die Plattform www.baupilot.com bewerben, die jedoch erst 2025 freigeschaltet wird.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.