Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Ludwigsburg sowie noch vor Esslingen am Neckar die größte Mittelstadt Baden-Württembergs. Ludwigsburg ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa zwölf Kilometer nördlich der Stuttgarter Innenstadt. Seit dem 1. April 1956 ist Ludwigsburg Große Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
93.117 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71634–71642, 71672
Vorwahlen
07141, 07144
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderSchanz, Favoritepark, Favoriteschloß, Grnbhl, Harteneck, Kugelberg, Laborierbau, Mäurach, Monrepos, ™lmhle, Solitude-Allee, Tambour, AufderSchanz, Favoritepark, Favoriteschloß, Grünbühl, Harteneck, Kugelberg, Laborierbau, Mäurach, Monrepos, Ölmühle, Solitude-Allee, Tambour
Adressen:
Stadtverwaltung Ludwigsburg
Wilhelmstraße 10
71638 Ludwigsburg
Landratsamt Ludwigsburg
Kaiserstraße 20
71638 Ludwigsburg
Finanzamt Ludwigsburg
Friedrichstraße 8
71638 Ludwigsburg
Gemeinde Ludwigsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ludwigsburg plant der Bauträger Bonava den Bau von fünf Mehrfamilienhäusern in Holzhybridbauweise mit insgesamt 91 Wohnungen auf einem 6500 Quadratmeter großen Areal am Fuchshof. Dieses Projekt umfasst auch ein Café oder eine Bäckerei und eine Tiefgarage mit 112 Stellplätzen. Der Baustart ist für Anfang 2026 geplant.
Die Stadt Ludwigsburg hat insgesamt neun potenzielle Entwicklungsflächen identifiziert, auf denen in den kommenden Jahren etwa 1.600 neue Wohneinheiten entstehen sollen, darunter auch Mietwohnungen. Weitere Baugebiete werden in der ehemaligen Jägerhofkaserne und in Grünbühl-Sonnenberg entwickelt.
Im Rahmen des Projekts ZURES arbeitet die Stadt an Methoden und Lösungsansätzen für die Anpassung an den Klimawandel und den gesellschaftlichen Wandel in der Bauleitplanung. Dies umfasst Klimaanalysen, sozio-ökonomische Trendanalysen und Handlungsempfehlungen für die städtebauliche Gestaltung von Quartieren.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet