Zusammen mit Kornwestheim bildet Ludwigsburg ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Ludwigsburg sowie noch vor Esslingen am Neckar die größte Mittelstadt Baden-Württembergs. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
93.117 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71634–71642, 71672
Vorwahlen
07141, 07144
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderSchanz, Favoritepark, Favoriteschloß, Grnbhl, Harteneck, Kugelberg, Laborierbau, Mäurach, Monrepos, ™lmhle, Solitude-Allee, Tambour, AufderSchanz, Favoritepark, Favoriteschloß, Grünbühl, Harteneck, Kugelberg, Laborierbau, Mäurach, Monrepos, Ölmühle, Solitude-Allee, Tambour
Adressen:
Stadtverwaltung Ludwigsburg
Wilhelmstraße 10
71638 Ludwigsburg
Landratsamt Ludwigsburg
Kaiserstraße 20
71638 Ludwigsburg
Finanzamt Ludwigsburg
Friedrichstraße 8
71638 Ludwigsburg
Gemeinde Ludwigsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ludwigsburg plant der Bauträger Bonava den Bau von fünf Mehrfamilienhäusern in Holzhybridbauweise mit insgesamt 91 Wohnungen auf einem 6500 Quadratmeter großen Areal am Fuchshof. Dieses Projekt umfasst auch ein Café oder eine Bäckerei und eine Tiefgarage mit 112 Stellplätzen. Der Baustart ist für Anfang 2026 geplant.
Die Stadt Ludwigsburg hat insgesamt neun potenzielle Entwicklungsflächen identifiziert, auf denen in den kommenden Jahren etwa 1.600 neue Wohneinheiten entstehen sollen, darunter auch Mietwohnungen. Weitere Baugebiete werden in der ehemaligen Jägerhofkaserne und in Grünbühl-Sonnenberg entwickelt.
Im Rahmen des Projekts ZURES arbeitet die Stadt an Methoden und Lösungsansätzen für die Anpassung an den Klimawandel und den gesellschaftlichen Wandel in der Bauleitplanung. Dies umfasst Klimaanalysen, sozio-ökonomische Trendanalysen und Handlungsempfehlungen für die städtebauliche Gestaltung von Quartieren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.