Seit dem 1. April 1956 ist Ludwigsburg Große Kreisstadt. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Ludwigsburg sowie noch vor Esslingen am Neckar die größte Mittelstadt Baden-Württembergs. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
93.117 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71634–71642, 71672
Vorwahlen
07141, 07144
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderSchanz, Favoritepark, Favoriteschloß, Grnbhl, Harteneck, Kugelberg, Laborierbau, Mäurach, Monrepos, ™lmhle, Solitude-Allee, Tambour, AufderSchanz, Favoritepark, Favoriteschloß, Grünbühl, Harteneck, Kugelberg, Laborierbau, Mäurach, Monrepos, Ölmühle, Solitude-Allee, Tambour
Adressen:
Stadtverwaltung Ludwigsburg
Wilhelmstraße 10
71638 Ludwigsburg
Landratsamt Ludwigsburg
Kaiserstraße 20
71638 Ludwigsburg
Finanzamt Ludwigsburg
Friedrichstraße 8
71638 Ludwigsburg
Gemeinde Ludwigsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ludwigsburg plant der Bauträger Bonava den Bau von fünf Mehrfamilienhäusern in Holzhybridbauweise mit insgesamt 91 Wohnungen auf einem 6500 Quadratmeter großen Areal am Fuchshof. Dieses Projekt umfasst auch ein Café oder eine Bäckerei und eine Tiefgarage mit 112 Stellplätzen. Der Baustart ist für Anfang 2026 geplant.
Die Stadt Ludwigsburg hat insgesamt neun potenzielle Entwicklungsflächen identifiziert, auf denen in den kommenden Jahren etwa 1.600 neue Wohneinheiten entstehen sollen, darunter auch Mietwohnungen. Weitere Baugebiete werden in der ehemaligen Jägerhofkaserne und in Grünbühl-Sonnenberg entwickelt.
Im Rahmen des Projekts ZURES arbeitet die Stadt an Methoden und Lösungsansätzen für die Anpassung an den Klimawandel und den gesellschaftlichen Wandel in der Bauleitplanung. Dies umfasst Klimaanalysen, sozio-ökonomische Trendanalysen und Handlungsempfehlungen für die städtebauliche Gestaltung von Quartieren.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung