Drochtersen ist eine Gemeinde im Landkreis Stade in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.086 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21706
Vorwahlen
04143, 04148, 04775
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aschhorn, Aschhornermoor, Buschhörne, Dornbuschermoor, Gauensiek, Gauensiekermoor, Gauensiekersand, Hohenblöcken, Kahlesand, Mhlenhafen, Nindorf, Sietwende, Theisbrgge, Theisbrggermoor, Wischhafenersand, Wolfsbruch, Aschhorn, Aschhornermoor, Buschhörne, Dornbuschermoor, Gauensiek, Gauensiekermoor, Gauensiekersand, Hohenblöcken, Kahlesand, Mühlenhafen, Nindorf, Sietwende, Theisbrügge, Theisbrüggermoor, Wischhafenersand, Wolfsbruch
Gemeinde Drochtersen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat von Drochtersen hat den Bebauungsplan „Triftweg/Grefenstraße-Süd“ beschlossen. Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 57 E "Windpark Drochtersen ! Ritschermoor" aufgehoben. Es gibt auch einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen „An der Elbmarsch“ und einen weiteren für „Am kleinen Sietwender Schleusenfleth“.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.