Duderstadt ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Göttingen im südöstlichen Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.097 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37115
Vorwahlen
05527, 05529
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenhof, Duderstadt, Herbigshagen, ImLeeren, Birkenhof, Herbigshagen, ImLeeren
Gemeinde Duderstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Duderstadt hat über 200 rechtskräftige Bebauungspläne, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden. Ein Teil dieser Pläne ist bereits online über das Geoportal des Landkreises Göttingen verfügbar, und die restlichen werden nach und nach eingebettet.
Zudem plant die Stadt Duderstadt, mit neuen Bebauungsplänen die Entwicklung in bestimmten Bereichen zu ermöglichen, wie beispielsweise rund um das Autohaus Abicht, um kleine Muse zu entwickeln.
Aktuelle Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen und Bürgerbeteiligungen werden auf der Homepage der Stadt Duderstadt, in der Tagespresse sowie in den Bekanntmachungskästen der Stadt bekanntgemacht.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.