Sie ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Kreises und Mitglied der Euregio Maas-Rhein. Düren ist mit etwa 92.000 Einwohnern eine große Mittelstadt am Nordrand der Eifel zwischen Aachen und Köln in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
91.814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
52349, 52351, 52353, 52355
Vorwahl
02421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Düren – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Logistikcenter, das CLI Multi-User-Center Düren, soll ab Ende 2024 im Südosten von Düren an der Henry-Ford-Straße errichtet werden. Der Bau soll im letzten Quartal 2024 beginnen und etwa ein Jahr später fertiggestellt sein. Der Bebauungsplan Nr. 1/413 für das Gewerbegebiet Henry-Ford-Straße wurde bereits beschlossen, und nach einer öffentlichen Beteiligung vom 29. Januar bis 26. Februar 2024 wird der Entwurf angepasst und voraussichtlich nach den Sommerferien 2024 öffentlich ausgelegt.
- Die Stadt Düren bereitet den nächsten Verfahrensschritt für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vor, der neue Wohn- und Gewerbeflächen enthält und wertvolle Naturbereiche schont. Der Flächennutzungsplan soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.
- Im Rahmen des Masterplans und des Strukturwandel-Prozesses entsteht südlich des Bahnhofs ein neues Quartier, das Innovationsquartier Düren, mit verschiedenen Baumaßnahmen wie dem Fahrradparkhaus, der Modellfabrik Papier und dem Nelly-Pütz-Kolleg. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet schreibt innovative Elemente fest.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.