Sie ist Verwaltungssitz des gleichnamigen Kreises und Mitglied der Euregio Maas-Rhein. Die von der Rur durchflossene Stadt nennt sich Das Tor zur Nordeifel
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
91.814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
52349, 52351, 52353, 52355
Vorwahl
02421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Düren – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Logistikcenter, das CLI Multi-User-Center Düren, soll ab Ende 2024 im Südosten von Düren an der Henry-Ford-Straße errichtet werden. Der Bau soll im letzten Quartal 2024 beginnen und etwa ein Jahr später fertiggestellt sein. Der Bebauungsplan Nr. 1/413 für das Gewerbegebiet Henry-Ford-Straße wurde bereits beschlossen, und nach einer öffentlichen Beteiligung vom 29. Januar bis 26. Februar 2024 wird der Entwurf angepasst und voraussichtlich nach den Sommerferien 2024 öffentlich ausgelegt.
- Die Stadt Düren bereitet den nächsten Verfahrensschritt für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vor, der neue Wohn- und Gewerbeflächen enthält und wertvolle Naturbereiche schont. Der Flächennutzungsplan soll noch in diesem Jahr beschlossen werden.
- Im Rahmen des Masterplans und des Strukturwandel-Prozesses entsteht südlich des Bahnhofs ein neues Quartier, das Innovationsquartier Düren, mit verschiedenen Baumaßnahmen wie dem Fahrradparkhaus, der Modellfabrik Papier und dem Nelly-Pütz-Kolleg. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet schreibt innovative Elemente fest.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.