= „Hoher Hof, höher gelegene Stadt“, verschliffen zu Eldeville, Elfeld und später zu Eltville) ist die größte Stadt im Rheingau, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
16.911 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
65343–65347
Vorwahlen
06123, 06723 (Hattenheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Eltville am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Eltville am Rhein gibt es aktuell keine öffentlich ausliegenden Bebauungspläne. Der Bebauungsplan Nr. 93 „Ehemalige Staatsweingüter“ wurde jedoch als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet und könnte relevant sein. Zudem ist das Bebauungsplanverfahren für das Kloster Tiefenthal noch nicht eröffnet, der Aufstellungsbeschluss soll im Oktober in die städtischen Gremien gegeben werden.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.