= „Hoher Hof, höher gelegene Stadt“, verschliffen zu Eldeville, Elfeld und später zu Eltville) ist die größte Stadt im Rheingau, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen, Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
16.911 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
65343–65347
Vorwahlen
06123, 06723 (Hattenheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Eltville am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Eltville am Rhein gibt es aktuell keine öffentlich ausliegenden Bebauungspläne. Der Bebauungsplan Nr. 93 „Ehemalige Staatsweingüter“ wurde jedoch als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet und könnte relevant sein. Zudem ist das Bebauungsplanverfahren für das Kloster Tiefenthal noch nicht eröffnet, der Aufstellungsbeschluss soll im Oktober in die städtischen Gremien gegeben werden.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.