Ergolding ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84030
Vorwahl
0871
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Ergolding – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat Ergolding hat in der Sitzung am 02.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmidtfeld II“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen und in der Sitzung am 10.10.2024 den Bebauungsplan-Vorentwurf genehmigt.
Ein Spatenstich für das neue Baugebiet Schmidtfeld zwischen Bahnhof- und Werkstraße ist geplant, mit der Ausschreibung der gemeindlichen Baugrundstücke frühestens Mitte 2026.
Der Marktgemeinderat hat am 02.05.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 35 für die Grundstücke Fl.Nrn. 34/15, 34/16 und 34/17 der Gemarkung Ergolding beschlossen.
Eine Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses für den Bebauungsplan „An der Flutmulde“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 3634, 3634/11 und 3638/5 der Gemarkung Ergolding wurde gemacht.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.