Essenbach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Landshut.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.120 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84051
Vorwahl
08703
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Essenbach, StWolfgang, Westen, StWolfgang, Westen
Gemeinde Essenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat Essenbach hat am 30.07.2024 den Satzungsbeschluss zu dem Bebauungs- und Grünordnungsplan gefasst. Es gibt mehrere laufende Planungsverfahren:
- Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 23 für ein Sondergebiet Photovoltaik am Bahnweg Altheim, genehmigt durch das Landratsamt Landshut am 28.11.2024.
- Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Müllerfeld" in Altheim durch Deckblatt Nr. 2, mit Plänen für eine Kaffeerösterei, Lagereinheiten, Büroräume und Wohnbebauung. Der Vorentwurf lag vom 19. November 2024 bis 19. Dezember 2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 26 im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Müllerfeld".
- Ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wurde in der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2023 gebilligt und lag vom 25. Januar 2024 bis 1. März 2024 zur Einsichtnahme aus.
- Änderung des Flächennutzungsplans für Konzentrationsflächen für Windkraftenergieanlagen, mit Deckblättern 7.1 und 7.2, lag vom 16. November 2023 bis 30. November 2023 zur Einsichtnahme aus.
- Planung für ein interkommunales Gewerbegebiet "Unsbacher Berg" nördlich des Ortsteils Oberahrain, mit einer Gesamtfläche von ca. 11,7 ha, lag vom 25. August 2023 bis 26. September 2023 zur Einsichtnahme aus.
- Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 24 für ein Sondergebiet Photovoltaik nördlich Oberahrain, lag vom 01. August 2023 zur Auslegung aus.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.