Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Freising

Die Stadt war Herzogssitz im ersten bairischen Stammesherzogtum und erlangte als frühmittelalterlicher Bischofssitz und später als Zentrum des Hochstifts Freising große Bedeutung. Rund um das ehemalige Kloster Weihenstephan liegen das Wissenschaftszentrum Weihenstephan der Technischen Universität München sowie die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und weitere Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Die Stadt war Herzogssitz im ersten bairischen Stammesherzogtum und erlangte als frühmittelalterlicher Bischofssitz und später als Zentrum des Hochstifts Freising große Bedeutung. Durch den resultierenden starken Zuzug von Neubürgern hat die Stadt Ende 2016, Nebenwohnsitze eingerechnet, die Grenze von 50.000 Einwohnern überschritten
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
48.582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85354, 85356
Vorwahl
08161
Adresse der Stadtverwaltung
Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising
Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising 85354 Bayern DE
Website
Ortsteile
Altenhausen, Ast, Drnast, Drneck, Edenhofen, Eggertshofen, Erlau, Freising, Gartelshausen, Goldshausen, Hohenbachern, Itzling, Jaibling, Kammermllerhof, Kleinbachern, Moos, Obergartelshausen, Pellhausen, Piesing, Plantage, Riedhof, Stoibermhle, Tntenhausen, Wies, Xaverienthal, Zellhausen, Zurnhausen, Altenhausen, Ast, Dürnast, Dürneck, Edenhofen, Eggertshofen, Erlau, Gartelshausen, Goldshausen, Hohenbachern, Itzling, Jaibling, Kammermüllerhof
Gemeinde Freising – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Freisinger Stadtrat hat einen Grundsatzbeschluss gefasst, das Bebauungsplanverfahren für die geplante Konzert- und Kongresshalle am Flughafen zu starten. Dieses Verfahren umfasst die Notwendigkeit einer Änderung des Flächennutzungsplans und wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ein wichtiger Punkt ist die Verkehrsanbindung der geplanten Halle, insbesondere bei Konzertveranstaltungen mit bis zu 20.000 Zuschauern.

Zusätzlich gibt es Pläne für ein neues Wohnquartier in Moosburg, das jedoch aufgrund von Wasserrechtsproblemen erneut öffentlich ausgelegt werden muss. Die Stadt Moosburg erwartet vor der Sommerpause einen Satzungsbeschluss für das Baugebiet mit über 200 Wohneinheiten und 96 Sozialwohnungen. Die Pläne umfassen auch Maßnahmen zur Wasserstandregulierung und Niederschlagswasserbeseitigung.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.