Sie liegt an der Isar ungefähr 30 Kilometer nördlich der Landeshauptstadt München. Direkt vor den Toren der Stadt im Erdinger Moos liegt der Flughafen München. Sie liegt an der Isar ungefähr 30 Kilometer nördlich der Landeshauptstadt München. Heute ist Freising Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
48.582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85354, 85356
Vorwahl
08161
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenhausen, Ast, Drnast, Drneck, Edenhofen, Eggertshofen, Erlau, Freising, Gartelshausen, Goldshausen, Hohenbachern, Itzling, Jaibling, Kammermllerhof, Kleinbachern, Moos, Obergartelshausen, Pellhausen, Piesing, Plantage, Riedhof, Stoibermhle, Tntenhausen, Wies, Xaverienthal, Zellhausen, Zurnhausen, Altenhausen, Ast, Dürnast, Dürneck, Edenhofen, Eggertshofen, Erlau, Gartelshausen, Goldshausen, Hohenbachern, Itzling, Jaibling, Kammermüllerhof
Gemeinde Freising – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Freisinger Stadtrat hat einen Grundsatzbeschluss gefasst, das Bebauungsplanverfahren für die geplante Konzert- und Kongresshalle am Flughafen zu starten. Dieses Verfahren umfasst die Notwendigkeit einer Änderung des Flächennutzungsplans und wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ein wichtiger Punkt ist die Verkehrsanbindung der geplanten Halle, insbesondere bei Konzertveranstaltungen mit bis zu 20.000 Zuschauern.
Zusätzlich gibt es Pläne für ein neues Wohnquartier in Moosburg, das jedoch aufgrund von Wasserrechtsproblemen erneut öffentlich ausgelegt werden muss. Die Stadt Moosburg erwartet vor der Sommerpause einen Satzungsbeschluss für das Baugebiet mit über 200 Wohneinheiten und 96 Sozialwohnungen. Die Pläne umfassen auch Maßnahmen zur Wasserstandregulierung und Niederschlagswasserbeseitigung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.