Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Fehrbellin

Fehrbellin ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
8951 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16818 (Albertinenhof, Altfriesack, Deutschhof, Kuhhorst, Langen, Ribbeckshorst, Wall, Wustrau, Zietenhorst), 16833 (Fehrbellin, Betzin, Brunne, Dechtow, Hakenberg, Karwesee, Königshorst, Lentzke, Linum, Protzen, Tarmow, Walchow)16845 (Manker)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
033932
Adresse der Gemeinde
Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin
Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin 16833 Brandenburg DE
Website
Gemeinde Fehrbellin – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30
  • Dienstag: 13:30 - 16:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30
  • Freitag: 09:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.