Die heutige Stadt entstand 2001 durch den Zusammenschluss der Kernstadt Kremmen mit sechs umliegenden Gemeinden
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
7710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16766
Vorwahl
033055
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kremmen
Am Markt 1
16766 Kremmen
2. Landkreis Oberhavel
Breite Straße 39
16515 Oranienburg
3. Agentur für Arbeit Oranienburg
Friedrich-Engels-Straße 36
16515 Oranienburg
Gemeinde Kremmen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Firma Bonava hat das Bauprojekt in den Rhingärten in Kremmen abgesagt, so dass dort vorerst keine Häuser entstehen. Zudem gibt es verschiedene aktuelle Bebauungspläne in Kremmen, wie den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 7/1 für das Gewerbegebiet Orion Lagerhalle, den Bebauungsplan Nummer 49 für den Solarpark Kremmen und den Bebauungsplan Nummer 65 für die Feuerwehr und Parkfläche am Schlossdamm. Bauherren in Kremmen müssen zudem extra für die Entwicklung der Infrastruktur zahlen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.