Oranienburg ist eine Stadt mit rund 45.000 Einwohnern im Norden Brandenburgs
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
46.555 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16515
Vorwahlen
03301, 033053
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oranienburg
Friedrichstraße 105
16515 Oranienburg
2. Landkreis Oberhavel
Breite Straße 39
16515 Oranienburg
3. Agentur für Arbeit Oranienburg
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
Gemeinde Oranienburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Oranienburg plant, bis Ende 2028 einen Flächenpool mit fünf sanierten und baureifen Grundstücken für die soziale Infrastruktur, insbesondere für den Bau von Kindertagesstätten, zu erstellen, um den Bedarf an Kitas zu decken.
- Ein umfangreiches Quartierskonzept für das Projekt "Wohnen am Luisenhof" in Oranienburg sieht den Bau eines neuen Quartiers mit Wohnungen und eigener Infrastruktur vor, unter Berücksichtigung von Umweltstandards und nachhaltiger Energieversorgung.
- Das Sanierungsgebiet Innenstadt in Oranienburg wird nach 26 Jahren aufgehoben, und eine neue Rahmenplanung für die Innenstadtentwicklung ist im Gange, die aktuelle und zukünftige Herausforderungen wie Klimakrise, Energie- und Mobilitätswende berücksichtigt.
- Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Oranienburg liegt im Entwurf vor und wird der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt, um eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu planen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.