Feldkirchen-Westerham ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, die aus den Gemeinden Vagen/Westerham, Feldkirchen und Höhenrain entstanden ist.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.055 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83620
Vorwahlen
08063, 08062
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnhofen, Erb, Esterndorf, Eutenhausen, Haus, Hofberg, Holzolling, Kleinhöhenkirchen, Mittenkirchen, Narring, Niederaltenburg, Oberlaus, Oberstetten, Oed, ™tz, Pups, Sonderdilching, Unterlaus, Arnhofen, Erb, Esterndorf, Eutenhausen, Haus, Hofberg, Holzolling, Kleinhöhenkirchen, Mittenkirchen, Narring, Niederaltenburg, Oberlaus, Oberstetten, Oed, Ötz, Pups, Sonderdilching, Unterlaus
Gemeinde Feldkirchen-Westerham – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Feldkirchen-Westerham beinhalten die fortlaufende Bereitstellung und Aktualisierung der Bebauungspläne über die Homepage der Gemeinde, da die Hinterlegung im BayernAtlas noch nicht abgeschlossen ist.
Es gibt verschiedene Bauanträge und -vorhaben, die in den jüngsten Sitzungen des Bauausschusses behandelt wurden, wie den Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses in Westerham, den Umbau und die Nutzungsänderung eines Gebäudes in der Goldbachstraße, und den Neubau eines Einfamilienhauses in der Jägerkampstraße.
Zudem wurden Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen, wie der 11. Änderung des Bebauungsplanes "Aschbach/Altenburg" und der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 im Bereich des Pfarrer-Huber-Rings, diskutiert und beschlossen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.