Otterfing ist die nördlichste Gemeinde des oberbayerischen Landkreises Miesbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4838 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83624
Vorwahl
08024
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bergham, Erlach, Heigenkam, Holzham, Jasberg, Palnkam, Steingau, Thalham, Wettlkam, Bergham, Erlach, Heigenkam, Holzham, Jasberg, Palnkam, Steingau, Thalham, Wettlkam
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Otterfing, Hauptstraße 2, 83624 Otterfing
2. Standesamt Otterfing, Hauptstraße 2, 83624 Otterfing
3. Finanzamt München Land, Widenmayerstraße 15, 81661 München
Gemeinde Otterfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.