Frankfurt am Main ist mit 746.878 Einwohnern (31. Dezember 2017) die größte Stadt Hessens und die fünftgrößte Deutschlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
759.224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
60306–60599, 65929–65936
Vorwahlen
069, 06101, 06109
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frankfurt am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Magistrat von Frankfurt am Main hat im April 2024 den neuen Hochhausentwicklungsplan beschlossen. Dieser Plan sieht bis 2040 die Errichtung von 14 neuen Gebäuden über 60 Meter vor und zielt auf eine behutsame Erweiterung der Frankfurter Skyline ab. Es wird auf eine öffentliche Nutzung und gemischt genutzte Hochhäuser statt monofunktionaler Bürotürme abgezielt.
Zudem arbeitet die Stadt an der Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen im östlichen Gutleuthafen in ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil durch den Bebauungsplan Nr. 934.
Der Masterplan Industrie Frankfurt am Main soll einen Rahmen für die langfristige Weiterentwicklung der Industrie schaffen und zusätzliche Flächen im Stadtraum ausweisen.
Die Stadt plant auch, den Osthafen bis 2050 als Gewerbegebiet zu sichern, trotz politischer Initiativen, die Umwidmungen von Teilflächen in Betracht ziehen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.