Freyung ist die Kreisstadt des Landkreises Freyung-Grafenau im Regierungsbezirk Niederbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
7167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94078
Vorwahlen
08551, 08558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahornöd, Bannholz, Freyung, Geyersberg, Grillaberg, Kaining, Leitenmhle, Linden, Oberndorf, Ort, Perlesöd, Pittersberg, Promau, Saußmhle, Schönbrunn, Solla, Speltenbach, Winkelbrunn, Ahornöd, Bannholz, Geyersberg, Grillaberg, Kaining, Leitenmühle, Linden, Oberndorf, Ort, Perlesöd, Pittersberg, Promau, Saußmühle, Schönbrunn, Solla, Speltenbach, Winkelbrunn
Gemeinde Freyung – Öffnungszeiten
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Die Stadt Freyung plant zwei neue Gewerbegebiete direkt an der B12 bei Freyung-Ort, mit einer Gesamtfläche von vier Hektar. Es sollen keine Lebensmittelgeschäfte und keine Geschäfte entstehen, die schon in der Innenstadt vertreten sind. Derzeit werden Gutachten erstellt, bevor über den Bebauungsplan im Stadtrat entschieden wird.
Ein großes Bauprojekt für Wohnungen im Rosenweg auf dem Zeides-Areal hat die nächste Hürde genommen, nachdem der Bebauungsplan behandelt wurde, trotz Kritik, dass das Projekt sich nicht gut in die kleinteilige Wohngegend einfüge.
Zudem entsteht im Ortsteil Linden ein PV-Park, aber dies betrifft nicht direkt den Bebauungsplan für Gewerbe- oder Wohngebiete.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.