Innernzell ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
1586 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94548
Vorwahlen
08554, 09908
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Asberg, Asbergmhle, Bärndorf, Bärnreuth, Gaiging, Gmnd, Hilgenreith, Holzmhle, Lungdorf, Manglham, Oberöd, Ort, Schlag, Schlagmhle, Tumiching, Unteröd, Vocking, Asberg, Asbergmühle, Bärndorf, Bärnreuth, Gaiging, Gmünd, Hilgenreith, Holzmühle, Lungdorf, Manglham, Oberöd, Ort, Schlag, Schlagmühle, Tumiching, Unteröd, Vocking
Adressen:
1. Gemeinde Innernzell, Hauptstraße 1, 94560 Innernzell
2. Finanzamt Deggendorf, Bahnhofstraße 5, 94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf
Gemeinde Innernzell – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.